Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferde- und Hundeosteopathie Jana Eisert

Gültig ab 15.10.2018

 

§ 1          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Jana Eisert nachfolgend „Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2          Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

 

§ 3          Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Soweit nicht anders vereinbart, stellt Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie nach Beendigung der Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung sofort oder bar, sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch leibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

 

§ 4          Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

 

 

 

 

§ 5          Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.

 

§ 6          Spezielle Bedingungen für die Blutegeltherapie

Der Tierhalter wird vor der Blutegelbehandlung über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt und bestätigt dies mit einer Unterschrift. Ein Rücktritt von der Blutegeltherapie ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin ohne Berechnung der Behandlungskosten möglich. Die Blutegel werden von Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie für jeden Kunden individuell bei der Biebertaler Blutegelzucht bezogen. Die Blutegel werden 1 - 7 Tage vor dem Behandlungstermin bestellt und mittels eines speziellen Versandservice geliefert, um die bestmögliche Gesundheit der Egel zu gewährleisten und einen optimalen Therapieerfolg zu erzielen. Somit sind die Kosten für die Blutegel inklusive der Versandkosten vom Tierhalter zu tragen, sobald dieser den Termin zur Blutegeltherapie vereinbart hat und die Bestellung der Blutegel erfolgt ist. Die Bissfreudigkeit der Blutegel hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche durch Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie nur bedingt beeinflusst werden kann. Der zeitliche Aufwand für die Behandlung wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Blutegel den Saugakt am Tier verweigern. Für eventuell auftretende allergische Reaktionen übernimmt Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie keine Haftung.

 

§ 7          Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

§ 8          Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie in seiner Abwesenheit, übernimmt Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

 

§ 9          Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Jana Eisert Pferde-und Hundeosteopathie hierfür nicht. Auch garantiert Jana Eisert Pferde- und Hundeosteopathie keinen Heilungserfolg.

 

§ 10       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.